Bilder und Grafik
KI-Bilder rechtssicher nutzen
Wem gehört ein KI-erzeugtes Bild, wann muss es gekennzeichnet werden und welche Risiken bleiben. Der Stand der Dinge für den Einsatz auf einer Website.
· Redaktion websitefun.de
KI-erzeugte Bilder sind für viele Websites die naheliegende Lösung: kein Fotograf, keine Bildagentur, kein Suchen nach dem passenden Stockfoto. Die rechtliche Lage dahinter ist allerdings unübersichtlicher als bei jedem klassischen Bild – und einige der Fragen sind schlicht noch nicht abschließend geklärt.
Dieser Text sortiert, was gesichert ist, was strittig ist und wie man damit praktisch umgeht.
Wem gehört das Bild?
Vermutlich niemandem. Urheberrecht entsteht in Deutschland an einer „persönlichen geistigen Schöpfung“. Voraussetzung ist ein menschlicher Schöpfungsakt mit gestalterischem Spielraum. Ein Text, der einem Programm beschreibt, was es erzeugen soll, erfüllt das nach überwiegender Auffassung nicht – der eigentliche Gestaltungsvorgang findet im Modell statt.
Für die Praxis hat das zwei Folgen:
Sie dürfen das Bild in aller Regel verwenden. Es gibt keinen Urheber, dessen Rechte Sie verletzen könnten.
Sie können anderen die Verwendung nicht verbieten. Wenn ein Wettbewerber Ihr Titelbild kopiert, haben Sie keinen urheberrechtlichen Anspruch. Für ein Logo oder ein zentrales Markenmotiv ist das ein ernstes Argument gegen KI-Erzeugung.
Je stärker Sie ein Ergebnis nachbearbeiten, desto eher entsteht an Ihrer Bearbeitung ein eigener Schutz. Wo genau die Schwelle liegt, ist offen.
Die Bedingungen des Anbieters gehen vor
Unabhängig vom Urheberrecht gilt der Vertrag, den Sie mit dem Dienst geschlossen haben. Und der unterscheidet sich erheblich:
- Manche Anbieter räumen ausdrücklich alle Rechte an den Ergebnissen ein.
- Manche erlauben kommerzielle Nutzung nur in bezahlten Tarifen.
- Manche behalten sich vor, erzeugte Bilder selbst weiterzuverwenden.
- Manche verbieten bestimmte Einsatzzwecke ausdrücklich.
Es gibt hier keine Faustregel. Lesen Sie die Bedingungen des Dienstes, den Sie benutzen, und speichern Sie die zum Zeitpunkt der Erzeugung geltende Fassung ab.
Kennzeichnung
Die KI-Verordnung der EU verlangt, dass Anbieter von KI-Systemen synthetische Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen – etwa über Wasserzeichen oder Metadaten. Diese Pflicht trifft den Anbieter, nicht Sie.
Für Sie als Betreiber einer Website ist vor allem die Offenlegungspflicht bei Deepfakes relevant: Bild-, Ton- oder Videomaterial, das echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellt, muss als künstlich erzeugt erkennbar gemacht werden.
Ein generisches Symbolbild – eine abstrakte Illustration, ein Hintergrundmuster – fällt nicht darunter. Ein „Foto“ eines Mitarbeiters, den es nicht gibt, oder ein „Bild“ Ihres Ladengeschäfts, das so nie ausgesehen hat, bewegt sich in einem anderen Bereich. Hier kommt neben der KI-Verordnung das Wettbewerbsrecht ins Spiel: Wer Kunden über Tatsachen täuscht, handelt irreführend, ganz gleich mit welcher Technik.
Die praktikable Linie: Dekoratives und offensichtlich Illustratives braucht keinen Hinweis. Alles, was ein Betrachter für eine Abbildung der Wirklichkeit halten könnte, bekommt einen.
Die Risiken, die bleiben
Ähnlichkeit zu Trainingsmaterial. Modelle können Bildbestandteile erzeugen, die einzelnen Werken aus dem Training sehr nahe kommen. Das ist selten, aber nicht ausgeschlossen – besonders bei Prompts, die einen bestimmten Künstler oder Stil nennen. Vermeiden Sie Namen lebender Urheber im Prompt.
Marken und Logos. Modelle erzeugen gern markenähnliche Zeichen, weil ihre Trainingsdaten voll davon sind. Ein Produktbild mit einem angedeuteten fremden Logo ist markenrechtlich ein Problem.
Gesichter. Ein erzeugtes Gesicht kann einer realen Person ähneln. Bei einem Symbolbild ist das Risiko gering, bei einem „Kundenfoto“ neben einem Erfahrungsbericht deutlich größer – dort kommt zur Ähnlichkeit noch die Irreführung.
Erfundene Menschen als Belege. Ein KI-erzeugtes Porträt neben einer erfundenen Kundenstimme ist keine Grauzone, sondern eine unlautere geschäftliche Handlung.
Praktisches Vorgehen
- Bedingungen des Anbieters lesen und speichern, mit Datum.
- Prompt und Datum dokumentieren. Wenn später jemand die Herkunft eines Bildes prüft, ist das der einzige Beleg, den Sie haben.
- Keine Namen lebender Künstler und keine Markenbezeichnungen im Prompt.
- Ergebnisse ansehen, bevor sie hochgehen – auf angedeutete Logos, auf Schriftzeichen, die wie eine Marke aussehen, auf die typischen Fehler an Händen und Text.
- Bei allem, was für ein echtes Foto gehalten werden könnte, einen Hinweis setzen.
- Kein KI-Bild für das Logo. Ohne Urheberrecht daran fehlt Ihnen die Grundlage, gegen Nachahmung vorzugehen.
Die konservative Alternative
Für viele Einsätze bleibt ein Bild mit klarer Lizenz die einfachere Wahl. Bei CC0 wissen Sie, woran Sie sind, es gibt keine Kennzeichnungsfrage und keine Diskussion über Ähnlichkeiten. Welche Lizenz was erlaubt, steht unter Bildlizenzen verstehen; Sammlungen mit brauchbarer Lizenz finden Sie unter Hintergrundbilder.
Wenn das KI-Bild feststeht, gehört es noch durch die übliche Kette: auf Maß bringen mit Bilder zuschneiden, Format und Größe klären nach Bilder für die Website optimieren.
Dieser Text gibt den Stand vom August 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Die Rechtsprechung zu KI-erzeugten Inhalten ist in Bewegung; bei Bildern, die geschäftlich tragend sind, lohnt eine anwaltliche Prüfung.